GAV 2022 – 2025

Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) GAV 2022 – 2025

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16.12.2022 den arbeitsrechtlichen GAV Schreinergewerbe allgemeinverbindlich

erklärt (AVE).

Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) GAV 2022 – 2025
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16.12.2022 den arbeitsrechtlichen GAV Schreinergewerbe allgemeinverbindlich
erklärt (AVE). Ab 01.01.2023 ist nun auch dieser GAV für sämtliche Betriebe im gesamten
Geltungsbereich anwendbar und verbindlich. Somit sind wieder beide GAV des Schreinergewerbes (Weiterbildung
und Gesundheitsschutz sowie arbeitsrechtlicher GAV) allgemeinverbindlich (AVE) erklärt.

www.vssm.ch/de/dienstleistungen/gesamtarbeitsvertrag-gav-schreinergewerbe.


Die Lohnanpassungen, welche vom VSSM und den Sozialpartnern zur Umsetzung per 01.01.2023 empfohlen
werden (siehe Kreisschreiben 06/2022), werden nun ebenfalls dem Bundesrat zur Allgemeinverbindlicherklärung
eingereicht. Spätestens mit der AVE dieser Vereinbarung sind die Lohnerhöhungen von allen
dem GAV unterstellten Betrieben der Schreinerbranche zwingend umzusetzen.