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Der GAV Schreinergewerbe ist ein Vertrag zwischen dem VSSM auf Arbeitgeberseite und den Sozialpartnern auf Arbeitnehmerseite (Gewerkschaften).
Der Inhalt des GAV wird vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt (AVE) und geht den Regelungen des allgemeinen Obligationenrechts vor und ist für alle Schreinerbetriebe verbindlich, auch wenn diese nicht VSSM-Mitglied sind.
Für die Überwachung und den Vollzug des GAV ist die Zentrale Paritätische Kommission des Schreinergewerbes zuständig.